Wichtig: Zielhafen bei Kreuzfahrten nicht austauschbar
Reiserecht News, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht ( Aktz.:262 C 1373/09 ) haben Reisende einen Anspruch auf Reisepreisminderung wenn bei einer Kreuzfahrt nur ein Hafen angesteuert wird, der 60 Kilometer vom ursprünglichen Zielhafen entfernt liegt.
In diesem speziellen Fall hatte die Reederei Stockholm als Zielhafen angegeben, das Kreuzfahrtschiff legte dann jedoch in Nynäshamm an was ca. 60 Kilometer entfernt von Stockholm liegt. Um die Stadt zu besuchen, mussten die Passagiere eine mehrstündige Busfahrt in Kauf nehmen, welche sie dann auch noch selbst bezahlen sollten. Dagegen klagten mehrere Passagiere. Die Richter gaben den Reisenden Recht und sprachen Ihnen eine Reisepreisminderung in Höhe von 25 Prozent zu.
Günstige Kreuzfahrten