Kinder benötigen bei Auslandsreisen künftig eigene Dokumente. Ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern reicht ab dem 26. Juni 2012 nicht mehr aus, auch wenn er im Reisepass eingetragen ist, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.
Alle Kinder benötigen von diesem Termin an bereits ab Geburt ein eigenes Reisedokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern, die ein späteres Ablaufdatum als den 26. Juni 2012 besitzen, verlieren an diesem Tag automatisch ihre Gültigkeit. Hintergrund ist eine neue EU-Passverordnung mit dem Prinzip “eine Person – ein Pass”. Letztmalig konnten Eltern den Kindereintrag am 31. Oktober 2007 in ihren Pass schreiben lassen. Das Bundesinnenministerium rät, rechtzeitig vor einer Auslandsreise ein neues Reisedokument für die Kinder zu beantragen. Zur Auswahl stehen – je nach Reiseziel – Kinderreisepässe, Reisepässe oder Personalausweise.
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Children’s passports Europe
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Quelle: RP-Online/chk