Zollbestimmungen Reisen Einfuhr nach Deutschland und EU aus Drittländern

Zollbestimmungen Reisen Einfuhr nach Deutschland und EU aus Drittländern, das heist für Zoll und steuerfreie Waren aus einem Land, das nicht zur EU gehört, kurz was darf ich einführen bei der Rückkehr aus dem Urlaub.

Foto Urlaub Zollbestimmungen Einfuhr nach Deutschland und EU aus Drittlaendern Reisen Wissen Sie eigentlich was Sie aus dem Urlaub zollfrei mitbringen dürfen. Viele nutzen Ihren Urlaub zur Erholung sowie für ausgiebiges Shopping Ausflüge und Reisen mit einen leeren Koffer an und mit einen vollen zurück. Bei der Einreise in die EU aus Drittländern also einem Land, das nicht zur EU gehört wie z.B die Türkei, Ägypten, Thailand, Marokko, USA, Brasilien, Kolumbien, Venezuela oder China können Sie bei der Einfuhr Zoll und steuerfreie nicht kommerzielle Waren in Ihrem persönlichen Reisegepäck in folgenden Mengen zollfrei, mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen.
Tabakwaren
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak
Alkoholische Getränke und Spirituosen
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder
2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein oder
4 Liter nicht schäumender (stiller) Wein
16 Liter Bier
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Parfum
Eau de Toilette bis zu 250 ml
Sonstige Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.
Beispiel:
Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
In diesem Zusammenhang gelten Einfuhren dann als nicht kommerziell, wenn sie gelegentlich erfolgen und sich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden oder seiner Familie, oder als Geschenk bestimmt sind.

Die in der Tabelle angegebenen Mengenbeschränkungen gelten auch bei der Einreise aus folgenden Gebieten:
Kanarische Inseln, Kanalinseln, Gibraltar und andere Gebiete, in denen die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuervorschriften der Gemeinschaft keine Anwendung finden.
Die Gemeinschaftsvorschriften über Freibeträge für Reisende finden sich in der Richtlinie 69/169/EWG (MwSt und Sonderverbrauchsteuern) und in Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 918/83 (Zölle).
Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz untersagt sein.

Einfuhrbestimmungen wenn Sie beabsichtigen über das Internet Waren zu kaufen, die verbrauchsteuerpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen oder Tabakwaren wie Zigaretten)? Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Liste der häufig gestellten Fragen.

Wichtige Beschränkungen beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr
1. Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Es ist Reisenden die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen wie Käse nicht gestattet.

2. Zollbestimmungen Einfuhr nach Deutschland und EU für Tiere, Pflanzen und Teile von Pflanzen gemäß dem Abkommen von Washington, hier gilt für bestimmte wildlebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenteile das sie nach dem Abkommen von Washington (CITES) geschützt sind. Die Einfuhr dieser Arten wird durch die Gemeinschaftsvorschriften über die Umsetzung des Abkommens von Washington stark eingeschränkt.

3. Zollbestimmungen Einfuhr nach Deutschland und EU Haustiere
Tierbesitzer müssen die Gemeinschaftsvorschriften für die Beförderung von Haustieren wie Katzen und Hunden beachten vor Reiseantritt genau informieren.

4. Verbote und Beschränkungen in den folgenden Bereichen sind in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften geregelt:
Drogen
Arzneimittel
Waffen
Explosionsfähige Stoffe
Pornografisches Material


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