Wofür benötigen Sie den Sicherungsschein und wie kann man diesen bekommen.
Info
Alle Reiseveranstalter in Deutschland sind seit November 1994 verpflichtet, sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern. Nach der verbindlichen Buchung Ihrer Urlaubsreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung gemeinsam mit den Reisedokumenten, eine Kopie des so genannten Sicherungsscheins. Sollte also Ihr Reiseveranstalter, bevor oder während Ihrer Reise, zahlungsunfähig werden, übernimmt eine Versicherungsgesellschaft oder ein Kreditinstitut den entstandenen Schaden. Somit werden bereits geleistete Zahlungen (auch Anzahlungen), die durch den Konkurs ausgefallen sind, sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen gegebenenfalls durch die selbst zu organisierende Rückreise entstehen, zurückerstattet. Sollten Sie also Ihren Urlaub beginnen, so ist es sehr empfehlenswert den Sicherungsschein mitzunehmen. Welche Leistungen Ihnen im jeweiligen Fall durch den Risikoträger des Reiseveranstalters übernommen werden, erfragen Sie bitte individuell für die jeweilige Reise. Hierfür steht Ihnen die Kontaktadresse, welche sich auf Ihrem Sicherungsschein befindet, sicherlich gern zur Verfügung. Weitere Informationen bezüglich der Versicherungen des jeweiligen Reiseveranstalters erhalten Sie unter anderem bei den Verbraucherzentralen. Wir wünschen allen einen schönen Urlaub.
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