Wichtig: Zielhafen bei Kreuzfahrten nicht austauschbar
Reiserecht News, wie aus einem
Urteil des Amtsgerichts MĂĽnchen hervorgeht ( Aktz.:262 C 1373/09 ) haben Reisende einen
Anspruch auf Reisepreisminderung wenn bei einer
Kreuzfahrt nur ein
Hafen angesteuert wird, der 60 Kilometer vom ursprĂĽnglichen
Zielhafen entfernt liegt.
In diesem speziellen Fall hatte die
Reederei Stockholm als Zielhafen angegeben, das
Kreuzfahrtschiff legte dann jedoch in
Nynäshamm an was ca. 60 Kilometer entfernt von
Stockholm liegt. Um die
Stadt zu besuchen, mussten die
Passagiere eine
mehrstĂĽndige Busfahrt in Kauf nehmen, welche sie dann auch noch
selbst bezahlen sollten. Dagegen klagten mehrere Passagiere. Die
Richter gaben den
Reisenden Recht und sprachen Ihnen eine
Reisepreisminderung in Höhe von
25 Prozent zu.
GĂĽnstige Kreuzfahrten